An dieser Stelle folgt ein kleiner Faktencheck, da einige Aussagen des ausgestrahlten Beitrags nicht der Wahrheit entsprechen bzw. auch völlig am eigentlichen Thema vorbeigehen.

Zur Erinnerung sei kurz erwähnt: Wir als Bürgerinitiative engagieren uns dafür, dass Herr Storck, als Betreiber der Roddahner Putenmastställe, dazu angehalten wird, gesetzliche Auflagen bezüglich der Geruchemissionen unverzüglich umzusetzen und nicht weiter die Gesundheit der Anwohner gefährdet.

Vorneweg sei gesagt, dass die genannte Einwohnerzahl in der Anmoderation ebenfalls nicht korrekt ist. Tatsächlich leben in Roddahn nur 99 Menschen und keine 200. Durch die ortsansässige Kindereinrichtung sind es allerdings zirka 200 Menschen, die betroffen sind.

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Behauptung Barbara Storck: „ … und auf‘m Dorf gibt es manche Tage, da riecht es mehr, gerade dann, wenn Tierbewegungen stattfinden. Das sind aber wirklich nur sehr begrenzte Tage im Jahr.“

Fakt: Dieses Jahr (2018) hat es in den Monaten von April bis August nahezu jeden Tag gestunken. Der im Beitrag erwähnte, süßlich verwesende Geruch lag fast täglich über dem Gelände der angrenzenden Kindereinrichtung. Besonders dramatisch und ekelerregend nahm die Intensität des Gestanks immer dann zu, wenn die Puten ausgestallt wurden und die alte Einstreu gleich mit entsorgt wurde.

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Behauptung Christian Buchhold: „Vor allen Dingen dit drei, vier Mal, höchstens fünf Mal im Jahr, wo et hier riechen tut.“

Fakt: Bei dieser Aussage stellt sich die Frage, welche Zeiträume er mit „drei, vier Mal, höchstens fünf Mal“ meint? Bezieht er sich auf einzelne Tage oder mehrere Tage am Stück, die seinem Empfinden nach ein „Mal“ bilden? Nachvollziehbar und haltbar ist diese Aussage letztlich nicht, da es offenkundig an mehr Tagen gestunken hat, als Herr Buchhold der Ansicht ist.

In der Süddeutschen Zeitung wurde diesbezüglich am 14.01.2016 veröffentlicht:

„Eine Geruchsbelästigung für 24 Stunden am Tag ist keine Kleinigkeit“, sagt Dennis Nowak, der als Professor am Institut für Arbeits- und Umweltmedizin in München forscht. „Andauernder Gestank wirkt sich negativ auf die Lebensqualität aus.“ Und die Luft, die aus den großen Mastanlagen strömt, trägt Ammoniak, Staub und Bioaerosole mit sich. Das sind durch die Luft fliegende Mikroorganismen, etwa Schimmelpilze, Bakterien oder ihre Zerfallsprodukte, zu denen die gefürchteten Endotoxine gehören, die Asthma auslösen oder verschlimmern können.

Im Rahmen der niedersächsischen Lungenstudie unter der Leitung von Professorin Katja Radon hat Dennis Nowak im Jahr 2011 Anwohner von Intensivtierhaltungsanlagen untersucht und festgestellt, „dass Leute, die näher an solchen Ställen wohnten, eine eingeschränkte Lungenfunktion hatten.“ Für die Mitarbeiter in den Mastanlagen ist es noch bedrohlicher: „Wer jahrelang in schlecht gelüfteten Ställen arbeitet, bekommt gehäuft eine chronische Bronchitis und Atemwegsverengungen.“ (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tierhaltung-es-stinkt-zum-himmel-1.2818032)

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Behauptung Barbara Storck: „ …aber dieser Glaube, dass es Filteranlagen gibt, um das rauszufiltern, irgendwelche […] Dinge ist verkehrt. Es gibt keine Filter-, Luftfiltertechnik für Geflügelställe.“

Fakt: Die Firma „Big Dutchman“ wirbt auf ihrer Internetseite für „Intelligente Abluftreinigung“ und schreibt dazu: „Überschreiten Emissionen vom Gesetzgeber festgesetzte Grenzwerte, müssen Geflügelhalter ihre Stallneubauten oftmals mit einer Abluftreinigungsanlage ausrüsten. Wir haben das richtige System für jede Anforderung.“ (Quelle: https://www.bigdutchman.de/de/gefluegelmast/produkte/abluftreinigung.html)

Der ehemalige niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat in einem Interview der Nordwestzeitung online gesagt: „Mittlerweile sind acht wirksame Filtersysteme auf dem Markt. Deshalb ist es aus meiner Sicht nötig, dass wir zusammen mit dem Bund neue Regeln aufstellen: Große Geflügelställe müssen zum Einbau von Filtern verpflichtet werden. Insbesondere bei einem sensiblen Abstand zu Wohnhäusern, Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten muss in Zukunft eine Staubabscheidung Pflicht werden. Es ist höchste Zeit, emissionsmindernde Maßnahmen umzusetzen.“ (Quelle: https://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/kuenftig-keine-grossen-staelle-mehr-ohne-filter_a_31,2,2788413638.html)

Und selbst das Magazin für Geflügelwirtschaft schrieb im Jahr 2013 (!) unter der Überschrift „Filter-Erlass für Schweine- und Geflügelställe“, dass „in Nordrhein-Westfalen ab sofort der Einbau von Abluftreinigungsanlagen Vorschrift ist. (Quelle: https://www.dgs-magazin.de/Nordrhein-Westfalen-Filter-Erlass-fuer-Schweine-und-Gefluegelstaelle,QUlEPTM3ODAxMDgmTUlEPTQ3Mg.html)

In Thüringen und Hessen sind Filteranlagen bei Putenmastbetrieben Pflicht! In Niedersachsen wird seit April 2017 ein diesbezügliches Gesetz erarbeitet und diskutiert.

Somit ist die Aussage von Frau Storck, es gäbe keine Luftfiltertechnik für Geflügelställe, nicht richtig.

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Behauptung Barbara Storck: „Wir haben versucht, Kontakt aufzunehmen, aber wir werden zur Bürgerversammlung nicht eingeladen. Wir werden nachher in der Presse sogar verleumdet, dass wir uns verwehrt haben. Aber selbst unsere Mitarbeiter bekommen keine Einladung zu dieser Bürgerversammlung.“

Fakt: Selbstredend hat die BI mehrmals Kontakt zu Herrn Storck gesucht, um in einen Dialog zu kommen. Ebenso haben die Roddahner Anwohner und somit auch die in Roddahn ansässigen Mitarbeiter der Putenfarm per Briefwurf eine Einladung erhalten. Die ortsansässigen Mitarbeiter sind zu einer Gesprächsrunde im Dorf auch erschienen. Tatsächlich ist es inzwischen so, dass wir einen Dialog mit dem Agrarfunktionär und seiner Frau ablehnen, solange er nicht die betriebsgenehmigungsrelevanten Auflagen erfüllt hat.

Faktencheck zum rbb-Beitrag

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